Allgemeine Geschäftsbedingungen


Growthestate, Thomas Antoniadis, Am Birkicht 3a, 81827 München

(imFolgenden „Growthestate“)

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Growthestateerfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diesesind Bestandteil aller Verträge, die Growthestate mit ihrenVertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihrangebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für allezukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbstwenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keineAnwendung, auch wenn Growthestate ihrer Geltung im Einzelfall nichtgesondert widerspricht. Selbst wenn Growthestate auf ein Schreiben odereine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Drittenenthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit derGeltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Growthestate geht ausschließlich Verträge mitUnternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) ein.

§ 2 Leistungen von Growthestate / Mitwirkung des Kunden

(1) Growthestate erbringt Beratungs- undAgenturdienstleistungen im Bereich der Bearbeitung/ Kürzung von Animations- und Erklärvideos, der Konzipierung von entsprechenden Videos fürUnternehmen und deren Veröffentlichung für Unternehmen.

(2) Im Bereich der Produktion von Videos / „Shorts“ bestehenunsere Dienstleistungen aus einem konzeptionellen Anteil und einemProduktionsanteil, die grundsätzlich separat voneinander zu vergüten sind.

(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Growthestate durchangemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Growthestatedie dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüberhinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordernvon Growthestate zur Verfügung stellen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach undkann Growthestate aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweisenicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafürvereinbarte Zeitraum angemessen.

(5) In Bezug auf die von Growthestate zu erbringenden Leistungengegenüber dem Kunden steht Growthestate in Bezug auf die Ausführung einLeistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist Growthestatenicht zur Überlassung von Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.

(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht inder Vergütung von Growthestate inkludiert und separat vom Kunden zutragen.

(8) Weist der Vertragspartner Growthestate an, etwaigeKampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagneohne Verschulden von Growthestate insgesamt notwendig, berührt dies denVergütungsanspruch von Growthestate nicht.

(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität der produziertenVideos ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einenRechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahe gelegt.

(10) Sollte die Verwendung von Bild- und / oder Filmmaterial imWege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde Growthestate sämtlicheNutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zurVerfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zuorganisieren.

(11) Die bei Growthestate gebuchten Leistungen sind nichtauf Dritte übertragbar.

(12) Growthestate ist berechtigt, dem Kunden geschuldeteLeistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderenDritten erbringen zu lassen.

(13) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angeboteerfolgt ausschließlich zu den von Growthestate Vorhinein bestimmtenTerminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründestammen aus der Sphäre von Growthestate.

(14) Mit dem Kunden vereinbarte Termine sind verbindlich. Growthestateist berechtigt dem Kunden etwaigen Mehraufwand für Nachholterminebeziehungsweise für geblockte aber nicht in Anspruch genommene Termine separatzu berechnen. Insoweit gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.

(15) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für dieInanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen von Growthestate stetszu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung,ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigenChat- und Videoclients (z. B. Zoom).

(16) Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen von Growthestateerbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, sind diese separat nach einem von Growthestate festzulegendenStundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz alsvereinbart.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern Growthestate für den Kunden eine abnahmepflichtigeLeistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-7.

(2) Growthestate kann vom Kunden nach Abschluss derjeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen undnach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahmealler Leistungen.

(3) Growthestate kann den Kunden mit Fristsetzung von einerWoche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Fristals abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Growthestate nicht schriftlicherklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wirdein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Growthestate überlassen.Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist Growthestateberechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Growthestate istbei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einerangemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Growthestate giltauch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Growthestatehin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-Leistung nicht binnen 7 Werktagenschriftlich erklärt.

(7) Die Leistungen von Growthestate unterteilen sich in diedrei Phasen: Konzept, Design und Animation. Innerhalb jeder Arbeitsphase hatder Kunde Anspruch auf drei kostenfreie Feedbackschleifen. Sollten mehrFeedbackschleifen benötigt werden, werden die Parteien die Growthestate dannzustehende Vergütung einvernehmlich regeln.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Growthestate und dem Kundenerfolgt schriftlich oder in Textform.

§ 5Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Growthestate angegeben undmitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sichjeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Growthestate erfolgtsofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. DieVergütung der Dienste von Growthestate ist grundsätzlich bei Abschlussdes Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Growthestate ist anderslautend. Eine Growthestate erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bisauf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat derKunde Growthestate nach Vertragsschluss ein schriftlichesSEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Vorlage dafür befindet sich im Anhangdieser AGB.

(4) Growthestate stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße unddie Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Kontodes Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kundeverpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung anGrowthestate zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlasstenKosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nurzulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hatoder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung einesZurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteienvereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehenunter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen desKunden.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oderDienstvertragsrecht während der vereinbarten Festlaufzeit werdenausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stetsunberührt.

§ 7 Verzug / außerordentlicheKündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Growthestate beginnennicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Growthestateeingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Datenbei Growthestate vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigenMitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Growthestatesich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nichtauszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zweifälligen Zahlungen gegenüber Growthestate in Verzug, ist Growthestateberechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungeneinzustellen. Growthestate wird die gesamte Vergütung, die bis zumnächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltendzu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Growthestate wird die vereinbarten Leistungen gemäßAngebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Growthestate istberechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Auf Anforderung des Kunden wird Growthestate innerhalbeiner angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachtenDienste erteilen.

(3) Ist Growthestate gehindert, die vereinbarten Leistungenzu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden,bleibt der Vergütungsanspruch von Growthestate unberührt.

§ 9 Verhaltenund Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichenKaufmanns gegenüber Growthestate zu gewährleisten. Wir behalten uns vor,jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundloseÄußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durchKunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen unddarüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung derProduktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zuerwerbenden einfachen Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritteübertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. Davon nichteingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass derKunde die Growthestate nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütungvollständig und fristgemäß entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannteNutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mitvollständiger Zahlung der letzten Rate an Growthestate über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte(auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eineBearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Der Kunde hat vorbehaltlich anderslautenderIndividualvereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung von Rohvideodaten.

§ 11 Haftung

(1) Growthestate haftet auf Schadensersatz – gleich auswelchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacherFahrlässigkeit haftet Growthestate nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist dieHaftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Growthestate nichtfür Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhenach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der beiregelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopieneingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebensostets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sieschriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelleVereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen undÄnderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhaltderartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftlicheBestätigung von Growthestate maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Growthestate.Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Growthestate.

AGB Stand: 18.05.2023 © Vervielfältigung verboten